Falschparker

Es kann vorkommen, dass ein Fremder auf Ihrem Parkplatz parkiert. Dies ist ärgerlich. Wir können jedoch dem Falschparker eine Entschädigung in Rechnung stellen unter Androhung ihn anzuzeigen. Dazu befolgen Sie bitte die folgenden Punkte in diesem Schreiben genau.

 

1.     Machen Sie ein Foto vom falsch parkierten Auto.

ðAuf dem Foto muss sowohl das Auto inkl. der Autonummer als auch die Parkverbotstafel ersichtlich sein.

2.     Schreiben Sie das Datum und die Autonummer auf den Brief «Missachtung des richterlichen Verbotes». Machen Sie von diesem Formular ein Foto oder scannen Sie es ein.

ðDas ganze Dokument muss auf dem Foto bzw. dem PDF ersichtlich sein)

3.     Klemmen Sie den Brief dem Falschparker unter den Scheibenwischer.

4.     Senden Sie uns das Foto vom Auto und die Kopie des Briefes (Foto oder PDF) per Mail an die folgende Adresse: lukas.nussbaumer@ebgo.ch oder füllen Sie das Formular unten aus.

 

Es ist nicht gestattet Handwerker zu büssen. Diese haben teilweise gar keine anderen Möglichkeiten zu parken, wenn sie bei uns Arbeiten ausführen.

 

Den "Rest" dürfen Sie dem Vorstand überlassen. Wir werden die Anzeige machen, falls der Falschparker die Entschädigung nicht rechtzeitig überweist. Das Geld kommt der Genossenschaft zu Gute und wird von uns gut Verwaltet.

 

Wir Bedanken uns für Ihr Vertrauen.

 

Der Vorstand


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Missachtung Parkverbot_V2.pdf
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