Wir sind eine kleine aber feine Wohnbau-Genossenschaft im Herzen von Olten. Wir vermieten 72 Wohnungen an zwei Strassen nicht weiter als 15min zu Fuss vom Bahnhof. Dank der Kostenmiete sind unsere Mietzinse deutlich unter dem Durchschnitt.
Unsere Wohnungen haben zwischen 3 und 4.5 Zimmer und sind zwischen 60 - 80 m2 gross.
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass sich unser Mieter bei uns wohl fühlen. Alle Wohnungen haben Laminat oder Parkett-Böden. Im Wohnzimmer sind alle Wohnungen mit Parkett ausgestattet.
An der Pestalozzistrasse sind die Badezimmer im 2017/2018 renoviert worden. Die Küchen stammen aus dem Jahr 2009.
«Zusammen sind wir stärker!» Auf dieser einfachen Idee beruhen Genossenschaften. Genossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die gleiche oder ähnliche Ziele (zum Beispiel wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen) verfolgen.
Das Ziel von Wohnbaugenossenschaften ist es, guten und preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise zu erstellen. In unserer Wohnbaugenossenschaft sind die Bewohnerinnen und Bewohner Mitglieder und können mitbestimmen. Sie bezahlen nicht wie in einer normalen Mietwohnung ein Mietzinsdepot (Kaution), sondern einen so genannten Anteilschein über 400 Fr. plus ein Darlehen von drei Mal dem Mietzins. Damit sind sie Miteigentümer und tragen mit an der Verantwortung für die ganze Genossenschaft . Man bezeichnet das genossenschaftliche Wohnen deshalb auch als «dritten Weg» zwischen Miete und Wohneigentum. Unsere Mieter dürfen daher mitreden, wenn grössere Investitionen anstehen und dürfen Ideen für Projekte dem Vorstand vorstellen welche dieser dann prüft und ggf. genehmigt.
Text angelehnt an wbg-schweiz
Privates Material darf nur in Wohnungen oder in den privaten Keller-Abteilen gelagert werden. Vor allem wird kein Material unter den Treppen akzeptiert. Im Falle eines Brandes, würde dieses Material den Brand beschleunigen!
Der Vorstand nimmt sich das Recht, solche Gegenstände jederzeit und ohne Vorwarnung zu entsorgen.
Gegenstände, welche im Pneu-Lager oder in den Velo-Keller auf den Ablageflächen gelagert werden müssen angeschrieben sein. Ansonsten dürfen diese ebenfalls ohne Vorwarnung entsorgt werden. Velos oder Velo-Helme müssen selbstverständlich nicht angeschrieben sein. Jedoch Velopumpen Reparaturmaterial unw. sind anzuschreiben.
Stephan Wullschleger, Markus Meyer, Alessandro Riccio, Mario Mumenthaler, Lukas Nussbaumer, Barbara Wili, Daniel Gampp, Stefanie
Freund, Johanna Hug